FAQ Häufige Fragen

Eine Zusammenstellung der häufigsten Fragen und Antworten (FAQ) zum SAQ Zertifizierungs-Programm Risikomanagement.

Ist mein Zertifikat noch gültig?

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Die Laufzeit Ihres Zertifikates steht auf dem Dokument selbst. Sollten Sie dieses nicht mehr besitzen, gibt Ihnen das gerne Auskunft. Damit das Zertifikat seine Gültigkeit behält, muss der Zertifikatsinhaber ausserdem die Anforderungen gemäss Prüfungsreglement erfüllen.

Kann ich eine Verlängerung der Einreichefrist meiner Rezertifizierungsmassnahmen beantragen?

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Ja, Sie können einen begründeten Antrag via für eine maximale Verlängerung von 3 Monaten stellen.

Kann meine Zertifizierung vorübergehend ausgesetzt werden werden?

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Falls Sie in der nächsten Zeit die Bedingungen zur Zertifizierung vorübergehend nicht mehr erfüllen werden, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung zu stellen. Lesen Sie dazu die Richtlinien.

Wie kann ich ein Duplikat meines Zertifikates bestellen?

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Duplikate von gültigen Zertifikaten können bestellt werden, sofern der Zertifikatsinhaber die Voraussetzungen zur Zertifizierung immer noch erfüllt. Für die Erstellung des Duplikats werden CHF 100 in Rechnung gestellt.

Meine Adresse, Arbeitgeber oder Personalien haben sich seit meiner letzten SAQ Zertifizierung geändert. Wie kann ich dies melden?

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Bitte verwenden Sie hierzu unser Online-Formular, damit Ihre Angaben aktualisiert werden können.

Wo kann ich Rezertifizierungsmassnahmen absolvieren?

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Nebst dem Angebot unserer Netzwerk-Partner werden diverse weitere Kurse für die Rezertifizierung anerkannt. Eine Übersicht dazu finden Sie hier.

Wie viele Versuche habe ich für die SAQ Prüfungen?

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Bei jeder Prüfung und Teilprüfung sind 3 Versuche zugelassen.

Wann und wie kann ich meine Rezertifizierung beantragen?

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Der Antrag zur Rezertifizierung kann frühestens drei Monate vor Ablauf des Zertifikates bei SAQ eingereicht werden. Informationen zu den einzureichenden Dokumenten finden Sie hier.

Muss ich SAQ meine abgelegten Rezertifizierungsmassnahmen laufend melden?

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Nein, die abgelegten Massnahmen sind durch den Kandidaten aufzubewahren. Die Nachweise sind erst zum Zeitpunkt des Rezertifizierungsantrags bei SAQ einzureichen (3 Monate vor Ablauf des Zertifikats).

Bleiben meine abgelegten Prüfungen im Falle eines Arbeitgeberwechsels gültig?

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Bestandene SAQ Prüfungen (Teilprüfungen oder reguläre Prüfungen) haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Dies gilt arbeitgeberunabhängig.

Erhalte ich durch meinen Mutterschaftsurlaub eine Fristverlängerung für die Rezertifizierung?

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Im Falle von Mutterschaftsurlaub wird den Kandidatinnen eine Fristverlängerung von 6 Monaten gewährt.

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